Kinderfreibetrag Beantragen in Günzburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Günzburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Günzburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Günzburg Telefon: 08221 902-0 Fax: 08221 902-209 Email: poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-guenzburg.de Kinderfreibetrag Günzburg Finanzamt Günzburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Günzburg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi 7:30 - 13 Uhr, Do 7:30 - 12:30 + 13:30 - 18 Uhr, Fr 7:30 -12:30 Uhr
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