Kinderfreibetrag Beantragen in Immenstadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Immenstadt -Außenstelle des Finanzamts Kempten- beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Immenstadt -Außenstelle des Finanzamts Kempten-, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Immenstadt -Außenstelle des Finanzamts Kempten- Telefon: 08323 801-0 Fax: 08323 801-235 Email: poststelle.fa-immen@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-immenstadt.de Kinderfreibetrag Immenstadt Finanzamt Immenstadt -Außenstelle des Finanzamts Kempten- Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Immenstadt -Außenstelle des Finanzamts Kempten- neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Do 7:30 - 13:00 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr, (Okt - Mai: Do 7:30-18:00 Uhr)
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