Kinderfreibetrag Beantragen in Ingolstadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ingolstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ingolstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Ingolstadt Telefon: 0841 311-0 Fax: 0841 311-133 Email: poststelle.fa-in@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-ingolstadt.de Kinderfreibetrag Ingolstadt Finanzamt Ingolstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ingolstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Mi 7:15 - 12:30 Uhr, Do 13:00 - 17:30, Fr 7:15 - 12:00 Uhr
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