Kinderfreibetrag Beantragen in Kaufbeuren |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen Telefon: 08341 802-0 Fax: 08341 802-221 Email: poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-kaufbeuren.de Kinderfreibetrag Kaufbeuren Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Mi 7:30 - 14:00 Uhr, Do 7:30 - 18:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr (In den Sommerferien amDo von 7:30 - 14:00Uhr geöffnet)
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