Kinderfreibetrag Beantragen in Kelheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kelheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kelheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Kelheim Telefon: 09441 201-0 Fax: 09441 201-201 Email: poststelle.fa-keh@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-kelheim.de Kinderfreibetrag Kelheim Finanzamt Kelheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kelheim neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum Klosterstr. 2: Mo, Di, Mi und Fr: 7:30 - 12:30 Uhr, Do: 7:30 - 17:30 Uhr
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