Kinderfreibetrag Beantragen in Kempten |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kempten (Allgäu) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kempten (Allgäu), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Kempten (Allgäu) Telefon: 0831 256-0 Fax: 0831 256-260 Email: poststelle.fa-ke@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-kempten.de Kinderfreibetrag Kempten Finanzamt Kempten (Allgäu) Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kempten (Allgäu) neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Do 7:30 - 14:30 Uhr, (Nov-Mai Do 7:30 - 17:30 Uhr), Fr 7:30 - 12:00 Uhr
|