Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kempten

Kempten

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kempten (Allgäu) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kempten (Allgäu), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Kempten (Allgäu)
Am Stadtpark 3
87435 Kempten
Deutschland

Telefon:

0831 256-0

Fax:

0831 256-260

Email:

poststelle.fa-ke@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-kempten.de

Kinderfreibetrag Kempten

Finanzamt Kempten (Allgäu)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kempten (Allgäu) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:30 - 14:30 Uhr, (Nov-Mai Do 7:30 - 17:30 Uhr), Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kempten

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kempten (Allgäu) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kempten nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kempten (Allgäu) kann entweder per Telefon 0831 256-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ke@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-kempten.de

Andere Dienstleistungen