Kinderfreibetrag Beantragen in Landsberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Landsberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Landsberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Landsberg Telefon: 08191 332-0 Fax: 08191 332-108 Email: poststelle.fa-ll@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-landsberg.de Kinderfreibetrag Landsberg Finanzamt Landsberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Landsberg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Mi 7:30 - 15:00 Uhr, Do 7:30 - 18:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr Abendsprechstunde Do 16:00-18:00 (nichtwährend der Sommerfereien)
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