Kinderfreibetrag Beantragen in Landshut |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Landshut beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Landshut, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Landshut Telefon: 0871 8529-000 Fax: 0871 8529-360 Email: poststelle.fa-la@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-landshut.de Kinderfreibetrag Landshut Finanzamt Landshut Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Landshut neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Di 8:00 - 15:00 Uhr, Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 8:00 - 18:00 Uhr
|