Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Landshut

Landshut

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Landshut beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Landshut, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Landshut
Maximilianstr. 21
84028 Landshut
Deutschland

Telefon:

0871 8529-000

Fax:

0871 8529-360

Email:

poststelle.fa-la@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-landshut.de

Kinderfreibetrag Landshut

Finanzamt Landshut

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Landshut neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Di 8:00 - 15:00 Uhr, Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 8:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Landshut

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Landshut prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Landshut nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Landshut kann entweder per Telefon 0871 8529-000 oder per E-Mail poststelle.fa-la@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-landshut.de

Andere Dienstleistungen