Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Memmingen

Memmingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Memmingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Memmingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Memmingen
Bodenseestr. 6
87700 Memmingen
Deutschland

Telefon:

08331 608-0

Fax:

08331 608-165

Email:

poststelle.fa-mm@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-memmingen.de

Kinderfreibetrag Memmingen

Finanzamt Memmingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Memmingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Do: 7:30 - 14:00 Uhr, (Nov-Mai Do 14:00 - 18:00 Uhr), Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Memmingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Memmingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Memmingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Memmingen kann entweder per Telefon 08331 608-0 oder per E-Mail poststelle.fa-mm@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-memmingen.de

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