Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Miesbach

Miesbach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Miesbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Miesbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Miesbach
Schlierseer Str. 5
83714 Miesbach
Deutschland

Telefon:

08025 709-0

Fax:

08025 709-500

Email:

poststelle.fa-mb@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-miesbach.de

Kinderfreibetrag Miesbach

Finanzamt Miesbach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Miesbach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Do 7:30 - 13:00 Uhr, Nov - Mai am Do bis 18:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Miesbach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Miesbach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Miesbach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Miesbach kann entweder per Telefon 08025 709-0 oder per E-Mail poststelle.fa-mb@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-miesbach.de

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