Kinderfreibetrag Beantragen in Miesbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Miesbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Miesbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Miesbach Telefon: 08025 709-0 Fax: 08025 709-500 Email: poststelle.fa-mb@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-miesbach.de Kinderfreibetrag Miesbach Finanzamt Miesbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Miesbach neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Do 7:30 - 13:00 Uhr, Nov - Mai am Do bis 18:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00Uhr
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