Kinderfreibetrag Beantragen in Mindelheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mindelheim -Außenstelle des Finanzamts Memmingen- beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mindelheim -Außenstelle des Finanzamts Memmingen-, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Mindelheim -Außenstelle des Finanzamts Memmingen- Telefon: 08261 9912-0 Fax: 08261 9912-300 Email: poststelle.fa-mn@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-mindelheim.de Kinderfreibetrag Mindelheim Finanzamt Mindelheim -Außenstelle des Finanzamts Memmingen- Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mindelheim -Außenstelle des Finanzamts Memmingen- neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Mi 7:30-12:00 u. 13:30-15:30, Do 7:30-12:00 u. 13:30-17:30, Fr 7:30-12:00
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