Kinderfreibetrag Beantragen in Mühldorf |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mühldorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mühldorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Mühldorf Telefon: 08631 616-0 Fax: 08631 616-100 Email: poststelle.fa-mue@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-muehldorf.de Kinderfreibetrag Mühldorf Finanzamt Mühldorf Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mühldorf neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Do 7:45 - 13:00 Uhr, Fr 7:45 - 12:00 Uhr Jan - Mai am Do auch 13:00 - 17:00Uhr
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