Kinderfreibetrag Beantragen in München |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt München-Abteilung IV / V beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt München-Abteilung IV / V, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt München-Abteilung IV / V Telefon: 089 1252-0 Fax: 089 1252-5281 Email: poststelle-abt4-5@famuc.bayern.de Webseite: www.finanzamt-muenchen.de Kinderfreibetrag München Finanzamt München-Abteilung IV / V Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt München-Abteilung IV / V neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum Deroystr. 6: Mo-Mi 7:30 - 16:00, Do 7:30 - 18:00, Fr 7:30 - 12:30 Uhr
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