Kinderfreibetrag Beantragen in Neu-Ulm |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neu-Ulm beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neu-Ulm, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Neu-Ulm Telefon: 0731 7045-0 Fax: 0731 7045-500 Email: poststelle.fa-nu@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-neu-ulm.de Kinderfreibetrag Neu-Ulm Finanzamt Neu-Ulm Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neu-Ulm neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Montag - Freitag 7:30 - 13:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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