Kinderfreibetrag Beantragen in Passau |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Passau mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Passau mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Passau mit Außenstellen Telefon: 0851 504-0 Fax: 0851 504-1410 Email: poststelle.fa-pa@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-passau.de Kinderfreibetrag Passau Finanzamt Passau mit Außenstellen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Passau mit Außenstellen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: täglich ab 7:30, Mo + Di bis 15 Uhr, Mi bis 13 Uhr, Do bis 17 Uhr, Fr bis12:00 Uhr
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