Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Passau

Passau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Passau mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Passau mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Passau mit Außenstellen
Innstr. 36
94032 Passau
Deutschland

Telefon:

0851 504-0

Fax:

0851 504-1410

Email:

poststelle.fa-pa@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-passau.de

Kinderfreibetrag Passau

Finanzamt Passau mit Außenstellen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Passau mit Außenstellen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: täglich ab 7:30, Mo + Di bis 15 Uhr, Mi bis 13 Uhr, Do bis 17 Uhr, Fr bis12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Passau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Passau mit Außenstellen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Passau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Passau mit Außenstellen kann entweder per Telefon 0851 504-0 oder per E-Mail poststelle.fa-pa@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-passau.de

Andere Dienstleistungen