Kinderfreibetrag Beantragen in Saarbrücken |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Saarbrücken MainzerStr beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Saarbrücken MainzerStr, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Saarbrücken MainzerStr Telefon: 0681 30000 Fax: 0681 3000762 Email: poststelle@fasbm.saarland.de Webseite: Kinderfreibetrag Saarbrücken Finanzamt Saarbrücken MainzerStr Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Saarbrücken MainzerStr neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr, Mi. 13:30 - 15:30 Uhr
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