Kinderfreibetrag Beantragen in Rosenheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg Telefon: 08031 201-0 Fax: 08031 201-222 Email: poststelle.fa-ro@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-rosenheim.de Kinderfreibetrag Rosenheim Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Do 7:30 - 14:00 Uhr, (Okt-Mai Do 7:30 - 17:00 Uhr), Fr 7:30 - 12.00 Uhr Von Mai bisOktober findet jeden 2. Donnerstagein langer Behördentagstatt.
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