Kinderfreibetrag Beantragen in Grafenau |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Grafenau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Grafenau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Grafenau Telefon: 08552 423-0 Fax: 08552 423-170 Email: poststelle.fa-gra@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-grafenau.de Kinderfreibetrag Grafenau Finanzamt Grafenau Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Grafenau neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi 7:30 - 13:00 Uhr, Do 7:30 - 17:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr
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