Kinderfreibetrag Beantragen in Schrobenhausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg Telefon: 08252 918-0 Fax: 08252 918-430 Email: poststelle.fa-sob@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-schrobenhausen.de Kinderfreibetrag Schrobenhausen Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Fr 7:30 - 12:30 Uhr, zusätzl. September- Juni : Do 12:30 - 18:00 Uhr
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