Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Starnberg

Starnberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Starnberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Starnberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Starnberg
Schloßbergstr. 12
82319 Starnberg
Deutschland

Telefon:

08151 778-0

Fax:

08151 778-250

Email:

poststelle.fa-sta@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-starnberg.de

Kinderfreibetrag Starnberg

Finanzamt Starnberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Starnberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Fr: 7:30 - 12:30 Uhr von November bis Juni zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Starnberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Starnberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Starnberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Starnberg kann entweder per Telefon 08151 778-0 oder per E-Mail poststelle.fa-sta@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-starnberg.de

Andere Dienstleistungen