Kinderfreibetrag Beantragen in Weilheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Weilheim-Schongau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Weilheim-Schongau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Weilheim-Schongau Telefon: 0881 184-0 Fax: 0881 184-500 Email: poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-weilheim.de Kinderfreibetrag Weilheim Finanzamt Weilheim-Schongau Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Weilheim-Schongau neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: täglich von 7:30 - 12:30 Uhr zusätzlich: November-Mai am Do 13:30 bis 17:30 Uhr
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