Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wolfratshausen

Wolfratshausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wolfratshausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wolfratshausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Wolfratshausen
Heimgartenstr. 5
82515 Wolfratshausen
Deutschland

Telefon:

08171 25-0

Fax:

08171 25-150

Email:

poststelle.fa-wor@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-wolfratshausen.de

Kinderfreibetrag Wolfratshausen

Finanzamt Wolfratshausen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wolfratshausen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo, Di, Mi + Fr : 7:30 - 12:30 Uhr, Do 7:30 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wolfratshausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wolfratshausen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wolfratshausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wolfratshausen kann entweder per Telefon 08171 25-0 oder per E-Mail poststelle.fa-wor@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-wolfratshausen.de

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