Kinderfreibetrag Beantragen in Zwiesel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach Telefon: 09922 507-0 Fax: 09922 507-200 Email: poststelle.fa-zwi@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-zwiesel.de Kinderfreibetrag Zwiesel Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Di 8:00 - 13:00 Uhr, Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 8:00 - 17:00 Uhr
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