Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Zwiesel

Zwiesel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach
Stadtplatz 16
94227 Zwiesel
Deutschland

Telefon:

09922 507-0

Fax:

09922 507-200

Email:

poststelle.fa-zwi@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-zwiesel.de

Kinderfreibetrag Zwiesel

Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Di 8:00 - 13:00 Uhr, Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 8:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Zwiesel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Zwiesel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach kann entweder per Telefon 09922 507-0 oder per E-Mail poststelle.fa-zwi@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-zwiesel.de

Andere Dienstleistungen