Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Amberg

Amberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Amberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Amberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg
Deutschland

Telefon:

09621 36-0

Fax:

09621 36-413

Email:

poststelle.fa-am@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-amberg.de

Kinderfreibetrag Amberg

Finanzamt Amberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Amberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo, Die, Mi : 07:30 - 15:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:30 Uhr, Fr: 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Amberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Amberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Amberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Amberg kann entweder per Telefon 09621 36-0 oder per E-Mail poststelle.fa-am@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-amberg.de

Andere Dienstleistungen