Kinderfreibetrag Beantragen in Amorbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Amorbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Amorbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Amorbach Telefon: 09373 202-0 Fax: 09373 202-100 Email: poststelle-obernburg.fa-amorb@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-amorbach.de Kinderfreibetrag Amorbach Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Amorbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Amorbach neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 15:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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