Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ansbach

Ansbach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ansbach mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ansbach mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Ansbach mit Außenstellen
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
Deutschland

Telefon:

0981 16-0

Fax:

0981 16-333

Email:

poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-ansbach.de

Kinderfreibetrag Ansbach

Finanzamt Ansbach mit Außenstellen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ansbach mit Außenstellen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 8:00 - 13:00 Uhr, Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ansbach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ansbach mit Außenstellen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ansbach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ansbach mit Außenstellen kann entweder per Telefon 0981 16-0 oder per E-Mail poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-ansbach.de

Andere Dienstleistungen