Kinderfreibetrag Beantragen in Ansbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ansbach mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ansbach mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Ansbach mit Außenstellen Telefon: 0981 16-0 Fax: 0981 16-333 Email: poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-ansbach.de Kinderfreibetrag Ansbach Finanzamt Ansbach mit Außenstellen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ansbach mit Außenstellen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 8:00 - 13:00 Uhr, Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
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