Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Kissingen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Kissingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Kissingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Bad Kissingen Telefon: 0971 8021-0 Fax: 0971 8021-200 Email: poststelle.fa-kg@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-bad-kissingen.de Kinderfreibetrag Bad Kissingen Finanzamt Bad Kissingen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Kissingen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
|