Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Neustadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. Telefon: 09771 9104-0 Fax: 09771 9104-444 Email: poststelle.fa-nes@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-bad-neustadt.de Kinderfreibetrag Bad Neustadt Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo + Mi: 8:00 - 13:00 Uhr, Do: 8:00 - 17:00 Uhr und Fr: 8:00 - 13:00 Uhr
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