Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Neustadt

Bad Neustadt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Bad Neustadt a.d.S.
Meininger Str. 39
97616 Bad Neustadt
Deutschland

Telefon:

09771 9104-0

Fax:

09771 9104-444

Email:

poststelle.fa-nes@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-bad-neustadt.de

Kinderfreibetrag Bad Neustadt

Finanzamt Bad Neustadt a.d.S.

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo + Mi: 8:00 - 13:00 Uhr, Do: 8:00 - 17:00 Uhr und Fr: 8:00 - 13:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Neustadt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Neustadt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. kann entweder per Telefon 09771 9104-0 oder per E-Mail poststelle.fa-nes@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-bad-neustadt.de

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