Kinderfreibetrag Beantragen in Bamberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bamberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bamberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Bamberg Telefon: 0951 84-0 Fax: 0951 84-230 Email: poststelle.fa-ba@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-bamberg.de Kinderfreibetrag Bamberg Finanzamt Bamberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bamberg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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