Kinderfreibetrag Beantragen in Bayreuth |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bayreuth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bayreuth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Bayreuth Telefon: 0921 609-0 Fax: 0921 609-1011 Email: poststelle.fa-bt@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-bayreuth.de Kinderfreibetrag Bayreuth Finanzamt Bayreuth Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bayreuth neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 07:30 - 14:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
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