Kinderfreibetrag Beantragen in Coburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Coburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Coburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Coburg Telefon: 09561 646-0 Fax: 09561 646-130 Email: poststelle.fa-co@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-coburg.de Kinderfreibetrag Coburg Finanzamt Coburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Coburg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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