Kinderfreibetrag Beantragen in Gunzenhausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gunzenhausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gunzenhausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Gunzenhausen Telefon: 09831 8009-0 Fax: 09831 8009-77 Email: poststelle.fa-gun@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-gunzenhausen.de Kinderfreibetrag Gunzenhausen Finanzamt Gunzenhausen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gunzenhausen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 7:30 - 13:00 Uhr, Do: 7:30 - 17:00 Uhr, Fr: 7:30 - 12:00 Uhr
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