Kinderfreibetrag Beantragen in Hersbruck |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hersbruck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hersbruck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Hersbruck Telefon: 09151 731-0 Fax: 09151 731-1500 Email: poststelle.fa-heb@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-hersbruck.de Kinderfreibetrag Hersbruck Finanzamt Hersbruck Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hersbruck neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 8:00 - 14:00 Uhr, Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:30 Uhr
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