Kinderfreibetrag Beantragen in Hof |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hof mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hof mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Hof mit Außenstellen Telefon: 09281 929-0 Fax: 09281 929-1500 Email: poststelle.fa-ho@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-hof.de Kinderfreibetrag Hof Finanzamt Hof mit Außenstellen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hof mit Außenstellen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 07:30 - 14:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
|