Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kronach

Kronach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kronach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kronach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Kronach
Amtsgerichtsstr. 13
96317 Kronach
Deutschland

Telefon:

09261 510-0

Fax:

09261 510-199

Email:

poststelle.fa-kc@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-kronach.de

Kinderfreibetrag Kronach

Finanzamt Kronach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kronach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 8:00 - 13:00 Uhr, Do: 8.00 - 17:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kronach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kronach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kronach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kronach kann entweder per Telefon 09261 510-0 oder per E-Mail poststelle.fa-kc@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-kronach.de

Andere Dienstleistungen