Kinderfreibetrag Beantragen in Kronach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kronach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kronach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Kronach Telefon: 09261 510-0 Fax: 09261 510-199 Email: poststelle.fa-kc@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-kronach.de Kinderfreibetrag Kronach Finanzamt Kronach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kronach neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 8:00 - 13:00 Uhr, Do: 8.00 - 17:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
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