Kinderfreibetrag Beantragen in Kulmbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kulmbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kulmbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Kulmbach Telefon: 09221 650-0 Fax: 09221 650-283 Email: poststelle.fa-ku@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-kulmbach.de Kinderfreibetrag Kulmbach Finanzamt Kulmbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kulmbach neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Do: 08:00 - 13:00 Uhr, zusätzlich Do: 14:00 - 18:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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