Kinderfreibetrag Beantragen in Lichtenfels |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lichtenfels beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lichtenfels, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Lichtenfels Telefon: 09571 764-0 Fax: 09571 764-420 Email: poststelle.fa-lif@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-lichtenfels.de Kinderfreibetrag Lichtenfels Finanzamt Lichtenfels Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lichtenfels neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Fr: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 14:00 - 18:00 Uhr
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