Kinderfreibetrag Beantragen in Neumarkt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neumarkt i.d.Opf. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neumarkt i.d.Opf., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Neumarkt i.d.Opf. Telefon: 09181 692-0 Fax: 09181 692-1200 Email: poststelle.fa-nm@finanzamt.bayern.de Webseite: /www.finanzamt-neumarkt.de Kinderfreibetrag Neumarkt Finanzamt Neumarkt i.d.Opf. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neumarkt i.d.Opf. neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 07:30 - 13:30 Uhr, (Jan. - Mai Do: 7:30-17:30) Fr: 07:30 - 12:00 Uhr vom 1.6.bis 31.12. endet die Öffnungszeitam Do um15:00 Uhr
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