Kinderfreibetrag Beantragen in Nürnberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nürnberg-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nürnberg-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Nürnberg-Süd Telefon: 0911 248-0 Fax: 0911 248-2599 Email: poststelle.fa-n-s@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-nuernberg-sued.de Kinderfreibetrag Nürnberg Finanzamt Nürnberg-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nürnberg-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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