Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nürnberg

Nürnberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nürnberg-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nürnberg-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Nürnberg-Süd
Sandstr. 20
90443 Nürnberg
Deutschland

Telefon:

0911 248-0

Fax:

0911 248-2599

Email:

poststelle.fa-n-s@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-nuernberg-sued.de

Kinderfreibetrag Nürnberg

Finanzamt Nürnberg-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nürnberg-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nürnberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nürnberg-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nürnberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nürnberg-Süd kann entweder per Telefon 0911 248-0 oder per E-Mail poststelle.fa-n-s@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-nuernberg-sued.de

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