Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Regensburg

Regensburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Regensburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Regensburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Regensburg
Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg
Deutschland

Telefon:

0941 5024-0

Fax:

0941 5024-1199

Email:

poststelle.fa-r@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-regensburg.de

Kinderfreibetrag Regensburg

Finanzamt Regensburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Regensburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicez. Mo+Di: 07:30 - 15 Uhr, Mi 7:30 - 13 Uhr, Do: 07:30 - 17:30 Uhr, Fr: 07:00 - 12:00Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Regensburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Regensburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Regensburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Regensburg kann entweder per Telefon 0941 5024-0 oder per E-Mail poststelle.fa-r@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-regensburg.de

Andere Dienstleistungen