Kinderfreibetrag Beantragen in Regensburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Regensburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Regensburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Regensburg Telefon: 0941 5024-0 Fax: 0941 5024-1199 Email: poststelle.fa-r@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-regensburg.de Kinderfreibetrag Regensburg Finanzamt Regensburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Regensburg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicez. Mo+Di: 07:30 - 15 Uhr, Mi 7:30 - 13 Uhr, Do: 07:30 - 17:30 Uhr, Fr: 07:00 - 12:00Uhr
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