Kinderfreibetrag Beantragen in Schwabach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwabach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwabach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Schwabach Telefon: 09122 928-0 Fax: 09122 928-100 Email: poststelle.fa-sc@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-schwabach.de Kinderfreibetrag Schwabach Finanzamt Schwabach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwabach neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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