Kinderfreibetrag Beantragen in Schwandorf |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. Telefon: 09431 382-0 Fax: 09431 382-111 Email: poststelle.fa-sad@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-schwandorf.de Kinderfreibetrag Schwandorf Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Fr: 7:30 - 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 13:30 - 16:00 Uhr
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