Kinderfreibetrag Beantragen in Schweinfurt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schweinfurt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schweinfurt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Schweinfurt Telefon: 09721 2911-0 Fax: 09721 2911-5070 Email: poststelle.fa-sw@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-schweinfurt.de Kinderfreibetrag Schweinfurt Finanzamt Schweinfurt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schweinfurt neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 14:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
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