Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schweinfurt

Schweinfurt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schweinfurt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schweinfurt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Schweinfurt
Schrammstr. 3
97421 Schweinfurt
Deutschland

Telefon:

09721 2911-0

Fax:

09721 2911-5070

Email:

poststelle.fa-sw@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-schweinfurt.de

Kinderfreibetrag Schweinfurt

Finanzamt Schweinfurt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schweinfurt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 14:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schweinfurt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schweinfurt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schweinfurt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schweinfurt kann entweder per Telefon 09721 2911-0 oder per E-Mail poststelle.fa-sw@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-schweinfurt.de

Andere Dienstleistungen