Kinderfreibetrag Beantragen in Uffenheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Uffenheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Uffenheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Uffenheim Telefon: 09842 200-0 Fax: 09842 200-345 Email: poststelle.fa-uff@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-uffenheim.de Kinderfreibetrag Uffenheim Finanzamt Uffenheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Uffenheim neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Mi: 07:30 - 13:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 13:00 Uhr
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