Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Waldsassen

Waldsassen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Waldsassen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Waldsassen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Waldsassen
Johannisplatz 13
95652 Waldsassen
Deutschland

Telefon:

09632 847-0

Fax:

09632 847-199

Email:

poststelle.fa-wasa@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-waldsassen.de

Kinderfreibetrag Waldsassen

Finanzamt Waldsassen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Waldsassen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Fr: 07:30 - 12:30 Uhr, Mo: 13:30 - 15:30 Uhr, Do: 13:30 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Waldsassen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Waldsassen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Waldsassen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Waldsassen kann entweder per Telefon 09632 847-0 oder per E-Mail poststelle.fa-wasa@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-waldsassen.de

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