Kinderfreibetrag Beantragen in Waldsassen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Waldsassen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Waldsassen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Waldsassen Telefon: 09632 847-0 Fax: 09632 847-199 Email: poststelle.fa-wasa@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-waldsassen.de Kinderfreibetrag Waldsassen Finanzamt Waldsassen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Waldsassen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Fr: 07:30 - 12:30 Uhr, Mo: 13:30 - 15:30 Uhr, Do: 13:30 - 17:00 Uhr
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