Kinderfreibetrag Beantragen in Hamburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hamburg-Oberalster beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hamburg-Oberalster, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Hamburg Anschrift: Finanzamt Hamburg-Oberalster Telefon: 040/428 28-0 Fax: 040/4 273-13 156 Email: FAHamburgOberalster@finanzamt.hamburg.de Webseite: http://www.hamburg.de/oberalster-start/ Kinderfreibetrag Hamburg Finanzamt Hamburg-Oberalster Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hamburg-Oberalster neu beantragen. Öffnungszeiten Inf.- u. Annahmest.: Mo+Mi 8-14 Uhr, Di 7-14 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr, übr. Bereiche n. Vereinb
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