Kinderfreibetrag Beantragen in St. Wendel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt St. Wendel beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt St. Wendel, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt St. Wendel Telefon: 06851 8040 Fax: 06851 804189 Email: poststelle@fawnd.saarland.de Webseite: www.finanzamt-sankt-wendel.de Kinderfreibetrag St. Wendel Finanzamt St. Wendel Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt St. Wendel neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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