Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in St. Wendel

St. Wendel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt St. Wendel beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt St. Wendel, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Saarland

Anschrift:

Finanzamt St. Wendel
Marienstr. 27
66606 St. Wendel
Deutschland

Telefon:

06851 8040

Fax:

06851 804189

Email:

poststelle@fawnd.saarland.de

Webseite:

www.finanzamt-sankt-wendel.de

Kinderfreibetrag St. Wendel

Finanzamt St. Wendel

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt St. Wendel neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in St. Wendel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt St. Wendel prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt St. Wendel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt St. Wendel kann entweder per Telefon 06851 8040 oder per E-Mail poststelle@fawnd.saarland.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-sankt-wendel.de

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