Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Alfeld

Alfeld

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Alfeld (Leine) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Alfeld (Leine), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Alfeld (Leine)
Ravenstr.10
31061 Alfeld
Deutschland

Telefon:

05181 705-0

Fax:

05181 705-240

Email:

Poststelle@fa-alf.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Alfeld

Finanzamt Alfeld (Leine)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Alfeld (Leine) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Alfeld

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Alfeld (Leine) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Alfeld nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Alfeld (Leine) kann entweder per Telefon 05181 705-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-alf.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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