Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Gandersheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Gandersheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Gandersheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Bad Gandersheim Telefon: 05382 76-0 Fax: 05382 76-101 / -307 Email: Poststelle@fa-gan.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Bad Gandersheim Finanzamt Bad Gandersheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Gandersheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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