Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Braunschweig

Braunschweig

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Braunschweig-Altewiekring beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Braunschweig-Altewiekring
Altewiekring 20
38102 Braunschweig
Deutschland

Telefon:

0531 705-0

Fax:

0531 705-309

Email:

Poststelle@fa-bs-a.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Braunschweig

Finanzamt Braunschweig-Altewiekring

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Braunschweig-Altewiekring neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Mo. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Braunschweig

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Braunschweig nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Braunschweig-Altewiekring kann entweder per Telefon 0531 705-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-bs-a.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

Andere Dienstleistungen